Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) der Ticketbande B.V. (nachfolgend auch: „TB“) gegenüber Unternehmern (Gewerbetreibenden etc.) für die Nutzung der Internet-Plattformen www.ticketbande.de (ch. , at, nl, com, co.uk, us, fr, it, cz, pl und ru),nachfolgend
www.ticketbande.domain als Online-Marktplatz für das Anbieten von Leistungen im Bereich der Suche von Tickets für Konzerte, Veranstaltungen etc.

 

 

§ 1       Allgemeines, Begrifflichkeiten, Abgrenzung der vertraglichen Beziehungen

1.1       TB betreibt unter der Internet Domain www.ticketbande.domain eine Plattform, mittels welcher Unternehmer (nachfolgend: „Nutzer“) die Möglichkeit haben, eigene Suchaufträge in Bezug auf Tickets, Eintrittskarten und sonstige Zutrittsberechtigungen (nachfolgend: „Tickets“) für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen (nachfolgend: „Events“) zu bewerben. Verträge über Ticket bezogene Suchaufträge werden nachfolgend insgesamt „Ticketsuchverträge“ genannt. Ausrichter o.ä. von Events werden nachfolgend (auch) als „Veranstalter“ bezeichnet. TB ist in keinem Fall Vertragspartei in Bezug auf die Ticketsuchverträge; diese werden ausschließlich privatautonom (sowohl in Abschluss als auch – vorbehaltlich des Nachstehenden, insbesondere der Regelungen in § 6 – in der inhaltlichen Gestaltung) zwischen den Nutzern der Plattform und deren Kunden geschlossen. TB stellt also mittels der www.ticketbande.domain Plattform lediglich die technischen Voraussetzungen zur Ermöglichung der Interaktion von Nutzern mit deren Kunden, namentlich durch WWW-basierte Annoncenfläche, zur Verfügung. Auf den Inhalt von Ticketsuchverträgen und Annoncen zur Anbahnung selbiger nimmt TB – vorbehaltlich einer im Ausnahmefall insoweit ggfs. bestehenden gesetzlichen Verpflichtung – keinen Einfluss; TB ist insbesondere selbst keine Anbieterin, Vermittlerin o.ä. von Tickets.

1.2       Eine Vertragsbeziehung entsteht demnach lediglich – nach entsprechendem Vertragsschluss – zwischen TB und solchen (gewerblichen) Nutzern, die TB mit der Erbringung individueller, plattformbezogener Leistungen (vgl. hierzu insbesondere § 2),insbesondere der Zurverfügungstellung von Online-Annoncenfläche, beauftragen (nachfolgend: „vertragliche Nutzer“),und ausschließlich in diesem konkreten Umfang (nachfolgend: „Nutzungsvertrag“). TB wird unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Vertragspartei von (wie auch immer gearteten) Ticketsuchverträgen; eventuelle Gewährleistungs- und / oder Haftungsansprüche aus selbigen können unter keinen Umständen gegen TB geltend gemacht werden. Gleiches gilt etwa für eine Absage, Verschiebung oder sonstige Änderung bezüglich eines Events. Auf die in Satz 1 genannten Nutzungsverträge finden diese AGB Anwendung. Sollte nach Lage der Dinge auch zwischen sonstigen (d.h. nicht-vertraglichen) Nutzern und TB ein Vertragsverhältnis entstehen, gelten die hiesigen AGB dann in entsprechender Anwendung; in jedem Fall gelten im Verhältnis zwischen Nutzern von www.ticketbande.domain und TB die Risikohinweise aus §§ 6.1 und 6.3 sowie die Haftungsbeschränkungen aus § 8.

1.3       Die Plattform dient im hiesigen Zusammenhang vornehmlich der Bewerbung von Ticketsuchverträgen durch die vertraglichen Nutzer. Unter einem Ticketsuchvertrag wird, so oder so ähnlich, üblicherweise etwa Folgendes verstanden: dem Angebot in Bezug auf das Finden eines verkaufswilligen Eigentümers (nachfolgend: „vorheriger Eigentümer“) hinsichtlich jenes Tickets, welches der Kunde des vertraglichen Nutzers erwerben will, sowie die grundsätzliche Schaffung der Möglichkeit für den Kunden des vertraglichen Nutzers, das entsprechende Ticket auf ihn selbst umpersonalisiert und hernach zumindest den faktischen Besitz an selbigem vom vorherigen Eigentümer zu erhalten (nachfolgend insgesamt „Umpersonalisierung“ oder auch „Leistung“). Es wird in diesem Kontext noch einmal klargestellt, dass die Vertragsgestaltung im Einzelnen dem vertraglichen Nutzer / dessen Kunden obliegt, ohne dass TB darauf irgendeinen Einfluss hätte. Dabei obliegt im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform www.ticketbande.domain dem vertraglichen Nutzer die vollständige Erfüllung all jener Pflichten, welche dieser von Gesetzes wegen gegenüber seinen Kunden hat (oder künftig haben wird),insbesondere nach dem TDG, dem UWG, der PAngV, dem BDSG und dem BGB / BGBEG. Rein vorsorglich wird hiermit der Geltung etwaig entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen von vertraglichen Nutzern ausdrücklich widersprochen; diese haben TB gegenüber keinerlei rechtliche Bedeutung.

1.4       TB behält sich eine Änderung dieser AGB vor; für die wirksame Einbeziehung etwaiger neuer AGB zwischen TB und Nutzer gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 2       Leistungsumfang und -grenzen, insbesondere unter Berücksichtigung technischer Gegebenheiten, Anforderungen an vertragsnutzerseitige Angaben und Verantwortlichkeit für den Inhalt von Annoncen

2.1       TB stellt auf der Plattform www.ticketbande.domain insbesondere Annoncenfläche zur Verfügung, mittels derer vertragliche Nutzer darauf aufmerksam machen können, dass sie interessiert sind am Abschluss von Ticketsuchverträgen. Zur Beförderung dieses Zwecks verfügt vorgenannte Plattform über diverse Funktionsbereiche wie Such- und Eingabemasken, mittels derer etwa durch entsprechenden Input von potentiellen Kunden von vertraglichen Nutzern Events gefunden und Annoncenflächen für einen bestimmten Zeitraum / ein bestimmtes Ticket gebucht werden können. www.ticketbande.domain wird dabei als eine einem unbestimmten – ggfs. auch im Ausland ansässigen – Personenkreis beliebiger Internetverwender zugängliche Plattform vorgehalten (eventuell einschließlich übersetzter Versionen vorgenannter Web-Präsenz),und stellt auf diese Weise einer personenmäßig nicht weiter abgrenzbaren Öffentlichkeit jene Daten zur Verfügung, welche vertragliche Nutzer im Rahmen der Annoncierung von Ticketsuchverträgen hinterlegen. TB bestimmt nach billigem Ermessen die graphische Darstellung und Platzierung von Annoncen auf www.ticketbande.domain, wobei bestimmte, vom vertraglichen Nutzer ggfs. hinzugebuchte Kategorienmerkmale (etwa eine besonders auffällige Aufmachung oder exponierte Platzierung der Annonce),soweit TB-seitig angeboten und vom vertraglichen Nutzer mit besonderem Entgelt vergütet, gewährleistet werden.

2.2       Der Mindestinhalt einer Annonce ergibt sich aus den in der Annoncenmaske vom vertraglichen Nutzer abgefragten Pflichtangaben; der vertragliche Nutzer ist verpflichtet, alle (solche) Angaben in wahrheitsgemäßer Weise zu machen und daneben sämtliche Angaben zu unterlassen, welche zu einer Irreführung potentieller Kunden führen könnten. Etwaige Fehler in der Annonce sind durch den vertraglichen Nutzer unverzüglich nach deren Erkennen durch ihn zu berichtigen. Unzulässig ist jedenfalls die Aufnahme von Links in den Text der Annonce (mit Ausnahme solcher Links, die – sofern verfügbar – auf das jeweilige Event / die entsprechende Veranstalterseite verlinken; die rechtliche Verantwortlichkeit für eine entsprechende Verlinkung verbleibt in jedem Fall beim vertraglichen Nutzer) wie auch die Angabe von Telefonnummern und sonstigen Kommunikationsmöglichkeiten, für deren Gebrauch auf Seiten potentieller Kunden höhere Entgelte entstehen als jene für die bloße Nutzung des (jeweiligen) Telekommunikationsdienstes. Die rechtliche Verantwortlichkeit für den Inhalt einer Annonce liegt allein beim vertraglichen Nutzer, TB übernimmt für diesen weder eine Richtigkeits- noch sonstige Gewähr.

2.3       Einen Anspruch auf Nutzung der Dienste von TB (etwa auch die fortgesetzte Abrufbarkeit einer Annonce bis zum Enddatum, siehe zum Begriff unten unter § 4.1) im Rahmen der Web-Präsenz www.ticketbande.domain haben lediglich vertragliche Nutzer, aber auch dies nur, soweit für die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags erforderlich und:

(a)        im Rahmen des aktuellen Stands der Technik, sowie

(b)        vorbehaltlich:

(aa)      technischer Störungen jenseits der (mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand zu realisierenden) Einflussnahmemöglichkeiten von TB, etwa Zustände allgemein eingeschränkter Internetkonnektivität oder nicht vorhersehbare System- und / oder Serverausfälle, und

(bb)      vorübergehender Wartungseingriffe seitens TB, welche rücksichtlich (insbesondere) Kapazitätsgrenzen, Serverstabilität, -sicherheit und -integrität, Absicherung der Plattform gegen Angriffe von sog. Hackern o.ä. mit dem Ziel der Verstetigung oder Verbesserung des Leistungsangebots von TB gegenüber den Nutzern durchgeführt werden; TB wird dabei die berechtigten Interessen der Nutzer, nicht zuletzt mit Blick auf die Zeitbezogenheit von Annoncen im Zusammenhang mit Events, in angemessenem Umfang berücksichtigen, insbesondere durch entsprechende Vorabinformationen hinsichtlich vorgenannter Maßnahmen.

2.4       Die Regelungen in § 8 bleiben unberührt.

 

§ 3       Registrierungspflicht, persönlicher Bereich und Löschung eines Nutzerkontos

3.1       Die Nutzung von www.ticketbande.domain durch vertragliche Nutzer erfordert eine vorherige – als solche kostenlose – Registrierung auf der Plattform. Die dabei seitens TB abgefragten Daten sind vom vertraglichen Nutzer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Änderung von Daten (etwa nach einem Umzug) hat der vertragliche Nutzer, so lange er (noch) auf www.ticketbande.domain aktiv ist, umgehend zu aktualisieren. Pro Nutzer darf lediglich ein Nutzerkonto erstellt werden; selbiges ist nicht übertragbar.

3.2       Weiter besteht für den Nutzer die Möglichkeit, Zugriff auf einen persönlichen Bereich zu erhalten und dort seine Einstellungen zu verwalten. Dieser Bereich wird mittels eines durch den Nutzer selbst festzulegenden (d.h. im Rahmen der technischen Vorgaben frei wählbaren) Nutzernamens (für den z.B. auch eine gültige Email-Adresse gewählt werden kann) sowie Passworts gesichert.

3.3       Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die in § 3.2 genannten Zugangsdaten gegen Kenntniserlangung durch Dritte und somit vor eventuellem Missbrauch zu schützen. TB steht es frei, Nutzerkonten zu löschen, wenn diese für einen längeren Zeitraum als 12 (zwölf) Monate nicht genutzt worden sind; während der Laufzeit einer Annonce beginnt vorgenannte Frist jedoch nicht anzulaufen. Nach dem Löschen eines Nutzerkontos aus vorgenanntem Grund besteht für den Nutzer grundsätzlich die Möglichkeit, ein neues Konto einzurichten. Die fristunabhängige Löschung eines Nutzerkontos – wie auch die verweigerte Neuerrichtung eines solchen – wie auch ggfs. die dauerhafte Sperrung eines Nutzers aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. § 3.4 Satz gilt dann entsprechend.

3.4       Ein Nutzer selbst kann sein Konto jederzeit löschen; für einen zu diesem Zeitpunkt in Verbindung mit einem Nutzungsvertrag bereits entstandenen Anspruch auf Nutzungsvergütung auf Seiten von TB bleibt dies ohne Auswirkung, es sei denn, der vertragliche Nutzer weist nach, dass in diesem Fall ein Schaden (insbesondere eine Verdiensteinbuße für TB) entweder überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe (als die reguläre Nutzungsvergütung) entstanden ist. Im letzteren Fall schuldet der vertragliche Nutzer dann nur diesen geringeren Teil als Vergütung.

 

§ 4       Erstellen von Annoncen, Veröffentlichung, Laufzeiten, Änderungen, Verfügbarkeit und Löschung von Annoncen

4.1       Annoncenfläche im Bereich der online Plattform www.ticketbande.domain kann der vertragliche Nutzer von TB auf Zeit zur Verfügung gestellt erhalten. Hierfür ist der Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrags nebst damit einhergehender Nutzungsvergütung erforderlich. Die Höhe der letzteren wird dem vertraglichen Nutzer im Rahmen der Buchung der Annonce vor dem eigentlichen Vertragsschluss angezeigt. Die Dauer der Annonce (d.h. deren Verfügbarkeit, Auffindbarkeit etc. auf www.ticketbande.domain) ist generell begrenzt auf die Zeitspanne vom Zustandekommen eines entsprechenden Vertrags bis zum Datum des Events, längstens jedoch auf 6 (sechs) Monate (nachfolgend insgesamt: „Enddatum“). Hat das Event bis zum Zeitpunkt des Enddatums noch nicht stattgefunden, ist eine einmalige Verlängerung der Annonce möglich (nachfolgend: „Verlängerung“); Satz 4 gilt dann entsprechend. Die Freischaltung der Annonce erfolgt grundsätzlich 14 Tage nach deren Buchung durch den vertraglichen Nutzer. Verlangt letzterer jedoch von TB, dass die Annonce eher freigeschaltet wird, etwa bereits in zeitlicher Nähe zur Buchung, so wird TB diesem Wunsch im Rahmen der technischen Möglichkeiten entsprechen. Pro Annonce darf nur ein Ticketsuchvertrag (für maximal 2 Tickets) zum Abschluss angeboten werden.

4.2       Der vertragliche Nutzer hat im persönlichen Nutzerbereich Zugriff auf seine Annonce(n) und kann diese dort auch (kostenlos) ändern. Für die Gestaltung der Anzeige stellt TB über www.ticketbande.domain diverse textliche wie graphische Möglichkeiten zur Verfügung. Ebenso ist es dem vertraglichen Nutzer möglich, seine Anzeige vorübergehend zu deaktivieren oder gänzlich zu löschen. Um die Annoncen auf www.ticketbande.domain für sämtliche Nutzer möglichst aktuell zu halten, wird der vertragliche Nutzer zudem ersucht, seine Annonce zu löschen, sobald für ihn die Möglichkeit entfallen ist, einen eventuellen Ticketsuchvertrag auch erfüllen zu können. Eine Erstattung der gem. Nutzungsvertrag gegenüber TB geschuldeten Vergütung für die zeitlich überlassene Annoncenfläche erfolgt in all diesen Fällen jedoch nicht, es sei denn, der vertragliche Nutzer weist nach, dass in diesem Fall ein Schaden (insbesondere eine Verdiensteinbuße für TB) entweder überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe (als die reguläre Nutzungsvergütung) entstanden ist. Im letzteren Fall schuldet der vertragliche Nutzer dann nur diesen geringeren Teil als Vergütung. Weiterhin wird klargestellt, dass das Nichtzustandekommen eines Ticketsuchvertrags oder dessen Nichterfüllung (ggfs. auch nur von Kundenseite) dem vertraglichen Nutzer keinen Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der Nutzungsvergütung gewährt, weil die Verwirklichung dieser Zielsetzung einzig und allein in der Risikosphäre des vertraglichen Nutzers selbst liegt.

4.3       TB ist berechtigt, Annoncen eines vertraglichen Nutzers aus wichtigem Grund zu löschen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei einem Verstoß des vertraglichen Nutzers gegen § 6.2 oder gegen gesetzliche Vorschriften vorliegen; für den Anspruch von TB auf Nutzungsvergütung gilt in diesen Fällen § 4.2 Satz 5 und 6 entsprechend.

 

§ 5       Preise, Fälligkeit, Zahlungsarten

5.1       Sofern keine besonderen (abweichenden) Vereinbarungen geschlossen werden, seitens TB keine Aktionspreise etc. oder sonst vorrangige Sonderkonditionen angeboten oder Zuschläge verlangt werden (etwa wegen besonders exponierter Platzierung der Annonce),hat TB für deren Leistung(en) im Sinne der §§ 2 und 4 Anspruch auf eine Nutzungsvergütung (Provision) in Höhe von 25 % des auf dem / den zu suchenden Ticket(s) fälligen Ticketpreises / Ticketpreisen. Auf den vorgenannten Prozentsatz rechnet TB in sämtlichen Fällen zusätzlich, sofern gesetzlich geschuldet oder bei Bestehen eines gesetzlichen Optionsrechts und Wahrnehmung desselben durch TB, noch die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Nutzungsvertrags geltende Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Vorstehendes gilt – klarstellungshalber – auch für die Verlängerung einer Annonce.

5.2       Die unter 5.1 genannte Vergütung ist mit dem Abschluss des Nutzungsvertrags verdient und fällig mit Freischaltung der Annonce, jedoch nicht bevor dem vertraglichen Nutzer auch eine entsprechende Rechnung zugegangen ist; dabei kann es sich auch um eine elektronische, per E-Mail übermittelte Rechnung handeln. Dem vertraglichen Nutzer werden zur Bewirkung der Zahlung verschiedene Möglichkeiten angeboten, wobei jederzeit sichergestellt ist, dass im Rahmen der Buchung der Annonce zumindest eine zumutbare Zahlungsvariante zur Verfügung steht, die für den vertraglichen Nutzer kostenlos ist. Der vertragliche Nutzer kann seine Zahlungspflicht aus dem Nutzungsvertrag jedenfalls erfüllen durch Zahlung mittels Kreditkarte, (bargeldlose) Vorkasse oder via SEPA-Lastschriftverfahren. Die Kosten eventueller Rücklastschriften (z.B. mangels Kontodeckung) hat der vertragliche Nutzer zu tragen, mit Ausnahme solcher Fälle, in denen er den gescheiterten Einzug nicht zu vertreten hat bzw. nachweisen kann, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Im letzteren Fall ist der vertragliche Nutzer gegenüber TB dann nur in Höhe dieses geringeren Teils erstattungspflichtig. Ticketbande behält sich vor vom fälligen Ticketpreis die Provision einzubehalten.

5.3       Mit Zahlung der gem. § 5.1 geschuldeten Vergütung erwirbt der vertragliche Nutzer zudem exklusiven Zugang zu einem Bereich auf www.ticketbande.domain, in welchem ausschließlich private Nutzer – Verbraucher – ohne Gewinnabsicht Tickets für Events veräußern, insbesondere im Rahmen einer Situation, bei der ein zunächst für sich selbst erworbenes Ticket nicht für das Event genutzt werden kann, etwa wegen privater Verhinderung oder anderweitiger Terminkollision, Erkrankung, Nichterreichbarkeit des Orts des Events vom Wohnort des Nutzers etc. Solche Tickets dürfen von Verbrauchern in vorgenanntem Bereich nur ohne Gewinnaufschlag, d.h. zum sog. Originalpreis, angeboten werden. Erwirbt eine vertraglicher Nutzer solche, führt dies zu einem selbständigen Vergütungsanspruch der TB in entsprechender Anwendung von § 5.1.

 

§ 6       Allgemeine Risikohinweise sowie Hinweispflichten für vertragliche Nutzer gegenüber ihren (potentiellen) Kunden zum Thema Tickets und Events, Zutrittsberechtigung zu Events und deren mögliche Verweigerung, (weitere) Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Annoncierung von Tickets auf www.ticketbande.domain, Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern

6.1       Tickets für Events werden von den jeweiligen Veranstaltern im Regelfall entweder als nicht-personalisierte Tickets oder als personalisierte Tickets auf den Markt gebracht. Während bei den ersteren auch von Veranstalterseite ohne weiteres eine freie Zirkulation, Weiterverkauf oder sonstige Drittverwendung der Tickets zugelassen wird, verwenden die Veranstalter bei letzteren häufig unterschiedliche Mittel und (vertragliche) Gestaltungsinstrumente (nachfolgend: „Event-AGB“),um die weitere Zirkulation / Umpersonalisierung von personalisierten Tickets (auf andere Personen als den Ersterwerber) zu begrenzen, zu erschweren oder teilweise sogar unmöglich zu machen. Dies gilt nicht zuletzt dann, wenn verkaufsbereiter Ticketbesitzer und / oder ankaufswilliger Ticketnachfrager sich für die beabsichtige Transaktion und / oder deren Vorbereitung kommerzieller Leistungen Dritter bedienen. Letztlich kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass selbst auf eine Dienstleistung wie jene von TB, welche vorgenannten Personen lediglich eine Plattform / WWW-basierte Annoncenfläche für Ticket-Angebote und -Gesuche zur Verfügung stellt, ohne selbst Partei der Ticketsuchverträge als solcher zu werden, von Veranstalterseite mit Restriktionen reagiert wird. Ebenso wenig kann dies für das Leistungsangebot des vertraglichen Nutzers ausgeschlossen werden.

6.2       Zur möglichst weitgehenden Vermeidung von Nachteilen für potentielle Kunden (etwa in Form des veranstalterseitig untersagten Zutritts zum Event) wie auch für TB, ist der vertragliche Nutzer daher verpflichtet, über www.ticketbande.domain nur solche Tickets zum Verkauf / Tausch anzubieten, die entweder nicht personalisiert sind oder bei denen nach den jeweiligen Event-AGB eine Umpersonalisierung der Tickets auch dann statthaft ist, wenn sich der (vertragliche) Nutzer für die Suche nach einer Umpersonalisierungspartei einer Plattform wie jener von TB / www.ticketbande.domain bedient.

6.3       Gleichwohl ergeht hiermit an alle Nutzer der allgemeine Hinweis, dass hinsichtlich der von ihnen in eigener Verantwortung zu schließenden Ticketsuchverträge ein verbleibendes Risiko im Sinne eines möglichen Verstoßes gegen Event-AGB nicht ausgeschlossen werden kann. Eventuell kann ein Veranstalter einen Ticketsuchvertrag nämlich für rechtsunwirksam halten oder diesen jedenfalls so behandeln (noch ungeachtet der Frage, ob er bei dieser Vorgehensweise tatsächlich „im Recht“ ist); Folgen davon können etwa das veranstalterseitige Einfordern einer Vertragsstrafe oder der verweigerte Zutritt zu einem Event sein. All dies betrifft ausschließlich die Risikosphäre der vertraglichen Nutzer in Bezug auf Ticketsuchverträge (einschließlich deren Anbahnung) sowie deren Kunden und berührt die Vergütungsansprüche von TB aus Nutzungsverträgen in keiner Weise.

6.4       Zum Schutz von (potentiellen) Kunden ist der vertragliche Nutzer verpflichtet, in seinem gegenüber ersteren zu verwendendem Vertragswerk Risikohinweise aufzunehmen, die qua Umfang, Geeignetheit in Sachen Warnfunktion, Deutlichkeit der Sprache etc. mindestens das hiesige Niveau (insbesondere dieses § 6) erreichen; darüber hinaus sind diese Hinweise auch optisch hervorzuheben, und zwar mindestens auf dreierlei Weise: Fettdruck, Schriftgröße und Platzierung.

 

§ 7       Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des vertraglichen Nutzers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 8       Haftungsbegrenzung

8.1       TB haftet vertraglichen Nutzern auf Schadensersatz (oder Aufwendungsersatz),und zwar unabhängig von der Rechtsnatur (insbesondere der konkreten Anspruchsgrundlage) sowie der Art und des Umfangs (Schadensersatz statt der Leistung, Verzugsschaden, Begleitschaden, Folgeschaden etc.) des geltend gemachten Anspruchs, nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern:

(a)        der Nutzer Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TB beruhen;

(b)        eine übernommene Garantie oder schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht durch TB verletzt worden ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen des vertraglichen Nutzers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Zu diesen Pflichten gehören auch jene, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der vertragliche Nutzer vertraut hat oder vertrauen darf;

(c)        ein schuldhaftes Verhalten von TB zur einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers führt;

(d)        eine zwingende Haftung von TB nach ProdHG begründet ist.

Entsprechendes Verschulden der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TB ist TB zuzurechnen.

8.2       In den Fällen (b) von § 8.1 ist die Haftung von TB jedoch – falls das Verschulden unterhalb der Ebene grober Fahrlässigkeit liegt – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Zugleich ist dann die Verjährungsfrist auf 1 Jahr begrenzt, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8.3       Im Übrigen – d.h. für Konstellationen außerhalb der oben in § 8.1 (a) bis (d) geregelten Fälle – ist eine Haftung von TB auf Schadens- / Aufwendungsersatz ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TB.

8.4       Eine Veränderung der Beweislast zulasten des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen zu §§ 8.1 – 8.3 nicht verbunden.

 

§ 9       Freistellung

Der vertragliche Nutzer stellt TB von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von ersterem aufgegebene Annonce (insbesondere deren Inhalt),des dadurch ermöglichten oder auf ihrer Basis abgeschlossenen Rechtsgeschäfts, unterlassener Hinweise im Sinne von § 6 oder wegen der sonstigen Art der Nutzung der Dienste von www.ticketbande.domain durch diesen gegen TB geltend machen. Solche Ansprüche auf Freistellung umfassen u.a. auch die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung durch TB (insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe). Der Freistellungsanspruch von TB entfällt, soweit Rechtsverletzungen in Rede stehen, die der vertragliche Nutzer nicht zu vertreten hat. Eine Veränderung der Beweislast zulasten des vertraglichen Nutzers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

 

§ 10     Datenschutz und Datenverarbeitung

10.1     TB bearbeitet die personenbezogenen Daten des vertraglichen Nutzers unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die persönlichen Daten des vertraglichen Nutzers werden von TB in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

10.2     Sofern der (vertragliche) Nutzer ausdrücklich eine entsprechende Zustimmung erteilt, ist TB sowie ggfs. deren Co-Branding-Partner, von dessen Website der vertragliche Nutzer www.ticketbande.domain aufgesucht hat, darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des vorgenannten Nutzers, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von www.ticketbande.domain zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom (vertraglichen) Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

10.3     Kreditkartendaten sowie Kontodaten werden nicht verarbeitet oder gespeichert und auch keinen Dritten zugänglich gemacht. Sämtliche Bestell- und Bezahltransaktionen sind SSL verschlüsselt.

 

§ 11     Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel und Sonstiges

11.1     Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Sofern der (vertragliche) Nutzer nicht zugleich Kaufmann ist, bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände – vorbehaltlich nachstehender Regelungen in Absatz 11.2 – unberührt.

11.2     Für sämtliche Streitigkeiten in Bezug auf oder in Zusammenhang mit Nutzungsverträgen – einschließlich lediglich angebahnter Vertragsverhältnisse – sind national wie international ausschließlich die Gerichte der Niederlande zuständig, falls der Nutzer Kaufmann ist. Gleiches gilt für sonstige Personen ohne Verbrauchereigenschaft. Örtlich sind in diesem Fall allein die im Gerichtsbezirk für Landgraaf belegenen Gerichte zuständig. TB steht es jedoch frei, den (vertraglichen) Nutzer, der Kaufmann oder eine sonstige Person ohne Verbrauchereigenschaft ist, auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

11.3     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend: „BRD“),jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrecht sowie der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen der (vertragliche) Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der BRD hat, dann jedoch mit der Maßgabe, dass die Anwendung deutschen Rechts solche Bestimmungen am Ort von dessen gewöhnlichem Aufenthalt nicht verdrängen soll, die dessen Schutz bezwecken und von denen nach dem dortigen Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

11.4     Im Falle eventueller Unklarheiten, Inkonsistenzen oder Widersprüche zwischen dieser (deutschen) Version der AGB von TB für die Nutzung von www.ticketbande.domain und eventuell bestehenden anderssprachlichen Fassungen ist die deutsche Version maßgebend. Bis auf weiteres steht für den Abschluss von Nutzungsverträgen lediglich die deutsche Sprache zur Verfügung.

11.5     Sollten bei Verträgen zwischen TB und (vertraglichen) Nutzern, deren Bestandteil diese AGB durch entsprechende Einbeziehung werden, einzelne oder mehrere ihrer Bestimmungen oder Teile davon jenseits des Regelungsgehalts dieser AGB unwirksam sein oder werden, und zwar aus an-deren Gründen als jenen der §§ 305 – 310 BGB, so soll davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. ihrer Teile nicht berührt werden; vielmehr sind TB und (vertraglicher) Nutzer in diesen Fällen verpflichtet, an einer Neuregelung mitzuwirken, welche den wirtschaftlichen Absichten der betroffenen Bestimmungen / ihrer Teile so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt für den Fall ergänzungsbedürftiger Vertragslücken. § 306 BGB bleibt unberührt.



Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) der Ticketbande B.V. (nachfolgend auch: „TB“) für die nicht-gewerbliche Nutzung der Internet- Plattformen www.ticketbande.de (ch. , at, nl, com, co.uk, us, fr, it, cz, pl und ru),nachfolgend www.ticketbande.domain als Online-Marktplatz für „user to user“ Transaktionen im Bereich Tickets, Events u.ä.

 

A.        Widerrufsrecht für Nutzer von www.ticketbande.domain in ihrer Eigenschaft als Verbraucher; Widerrufsfolgen

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Anschrift, Tel.Nr., Email-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (dargestellt am Ende dieses Absatzes, auch verfügbar via https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_2.html) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An [Ticketbande B.V., ... plus ggfs. Telefaxnummer und E-Mail-Adresse]:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

B.        Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1       Allgemeines, Begrifflichkeiten, Abgrenzung der vertraglichen Beziehungen

1.1       TB betreibt unter der Internet Domain www.ticketbande.domain eine Plattform, mittels welcher Verbraucher die Möglichkeit haben, mit anderen Nutzern (Verbraucher und Nutzer nachfolgend auch „Nutzer“ genannt) ausschließlich zu dem Zweck in Kontakt zu treten, um in Bezug auf Tickets, Eintrittskarten und sonstige Zutrittsberechtigungen (nachfolgend: „Tickets“) für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen (nachfolgend: „Events“) Verträge über solche Tickets (etwas Verkauf, Ankauf, Tausch etc.) zu schließen und / oder solche Verträge anzubahnen (nachfolgend insgesamt: „Ticketverträge“). Ausrichter o.ä. solcher Events werden nachfolgend (auch) als „Veranstalter“ bezeichnet. TB selbst ist in keinem Fall Vertragspartei in Bezug auf die Ticketverträge; diese werden ausschließlich privatautonom (sowohl in Abschluss als auch in der inhaltlichen Gestaltung) zwischen den Nutzern der Plattform geschlossen. TB stellt also mittels der www.ticketbande.domain Plattform lediglich die technischen Voraussetzungen zur Ermöglichung der Interaktion von Nutzern, namentlich durch WWW-basierte Annoncenfläche, zur Verfügung. Auf den Inhalt von Ticketverträgen und Annoncen zur Anbahnung selbiger nimmt TB – vorbehaltlich einer im Ausnahmefall insoweit ggfs. bestehenden gesetzlichen Verpflichtung – keinen Einfluss; TB ist insbesondere selbst keine Anbieterin, Vermittlerin o.ä. von Tickets.

1.2       Eine Vertragsbeziehung entsteht demnach lediglich – nach entsprechendem Vertragsschluss – zwischen TB und solchen Nutzern, die TB mit der Erbringung individueller, plattformbezogener Leistungen (vgl. hierzu insbesondere § 2),insbesondere der Zurverfügungstellung von Online-Annoncenfläche, beauftragen (nachfolgend: „vertragliche Nutzer“),und ausschließlich in diesem konkreten Umfang (nachfolgend: „Nutzungsvertrag“). TB wird unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Vertragspartei von (wie auch immer gearteten) Ticketverträgen; eventuelle Gewährleistungs- und / oder Haftungsansprüche aus selbigen können unter keinen Umständen gegen TB geltend gemacht werden. Gleiches gilt etwa für eine Absage, Verschiebung oder sonstige Änderung bezüglich eines Events. Auf die in Satz 1 genannten Nutzungsverträge finden diese AGB Anwendung. Sollte nach Lage der Dinge auch zwischen sonstigen (d.h. nicht-vertraglichen) Nutzern und TB ein Vertragsverhältnis entstehen, gelten die hiesigen AGB dann in entsprechender Anwendung; in jedem Fall gelten im Verhältnis zwischen Nutzern von www.ticketbande.domain und TB die Risikohinweise aus §§ 6.1 und 6.3 sowie die Haftungsbeschränkungen aus § 8.

1.3       Die Plattform dient – soweit es um den hiesigen Bereich der nicht-gewerblichen Nutzung geht – ausschließlich der verbraucherseitigen Nutzung für nicht kommerzielle Zwecke, etwa in einer Situation, bei welcher ein zunächst für sich selbst erworbenes Ticket nicht für das Event genutzt werden kann und deshalb an Dritte abgegeben werden soll, etwa wegen privater Verhinderung oder anderweitiger Terminkollision, Erkrankung, Nichterreichbarkeit des Orts des Events vom Wohnort des Nutzers etc. (nachfolgend: „umstandsbedingter Ticketverkauf“). Klarstellungshalber wird dabei darauf hingewiesen, dass gesetzliche Vorschriften, welche sich an Nutzer in deren Eigenschaft als Verbraucher wenden oder unterschiedslos oder jedenfalls in Teilen auch für Verbraucher gelten, wie etwas das UrhG, auch von solchen Nutzern zu beachten sind, die zugleich Verbraucher sind.

1.4       TB behält sich eine Änderung dieser AGB vor; für die wirksame Einbeziehung etwaiger neuer AGB zwischen TB und Nutzer gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 2       Leistungsumfang und -grenzen, insbesondere unter Berücksichtigung technischer Gegebenheiten, Anforderungen an vertragsnutzerseitige Angaben und Verantwortlichkeit für den Inhalt von Annoncen

2.1       TB stellt auf der Plattform www.ticketbande.domain, soweit diese sich an Verbraucher richtet, insbesondere Annoncenfläche für umstandsbedingte Ticketverkäufe zur Verfügung. Zur Beförderung dieses Zwecks verfügt vorgenannte Plattform über diverse Funktionsbereiche wie Such- und Eingabemasken. www.ticketbande.domain wird dabei als eine einem unbestimmten – ggfs. auch im Ausland ansässigen – Personenkreis beliebiger Internetverwender zugängliche Plattform vorgehalten (eventuell einschließlich übersetzter Versionen vorgenannter Web-Präsenz),und stellt auf diese Weise einer personenmäßig nicht weiter abgrenzbaren Öffentlichkeit jene Daten zur Verfügung, welche vertragliche Nutzer im Rahmen der vorgenannten Annoncierung hinterlegen. TB bestimmt nach billigem Ermessen die graphische Darstellung und Platzierung von Annoncen auf www.ticketbande.domain.

2.2       Der Mindestinhalt einer Annonce ergibt sich aus den in der Annoncenmaske vom vertraglichen Nutzer abgefragten Pflichtangaben; der vertragliche Nutzer ist verpflichtet, alle (solche) Angaben in wahrheitsgemäßer Weise zu machen und daneben sämtliche Angaben zu unterlassen, welche zu einer Irreführung anderer Nutzer führen könnten. Etwaige Fehler in der Annonce sind durch den vertraglichen Nutzer unverzüglich nach deren Erkennen durch ihn zu berichtigen. Unzulässig ist jedenfalls die Aufnahme von Links in den Text der Annonce (mit Ausnahme solcher Links, die – sofern verfügbar – auf das jeweilige Event / die entsprechende Veranstalterseite verlinken; die rechtliche Verantwortlichkeit für eine entsprechende Verlinkung verbleibt in jedem Fall beim vertraglichen Nutzer) wie auch die Angabe von Telefonnummern und sonstigen Kommunikationsmöglichkeiten, für deren Gebrauch auf Seiten anderer Nutzer höhere Entgelte entstehen als jene für die bloße Nutzung des (jeweiligen) Telekommunikationsdienstes. Die rechtliche Verantwortlichkeit für den Inhalt einer Annonce liegt allein beim vertraglichen Nutzer, TB übernimmt für diesen weder eine Richtigkeits- noch sonstige Gewähr.

2.3       Einen Anspruch auf Nutzung der Dienste von TB (etwa auch die fortgesetzte Abrufbarkeit einer Annonce bis zum Enddatum, siehe zum Begriff unten unter § 4.1) im Rahmen der Web-Präsenz www.ticketbande.domain haben lediglich vertragliche Nutzer, welche kostenpflichtige Leistungen von TB in Anspruch nehmen, aber auch dies nur, soweit sie für die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags erforderlich und:

(a)        im Rahmen des aktuellen Stands der Technik, sowie

(b)        vorbehaltlich:

(aa)      technischer Störungen jenseits der (mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand zu realisierenden) Einflussnahmemöglichkeiten von TB, etwa Zustände allgemein eingeschränkter Internetkonnektivität oder nicht vorhersehbare System- und / oder Serverausfälle, und

(bb)      vorübergehender Wartungseingriffe seitens TB, welche rücksichtlich (insbesondere) Kapazitätsgrenzen, Serverstabilität, -sicherheit und -integrität, Absicherung der Plattform gegen Angriffe von sog. Hackern o.ä. mit dem Ziel der Verstetigung oder Verbesserung des Leistungsangebots von TB gegenüber den Nutzern durchgeführt werden; TB wird dabei die berechtigten Interessen der Nutzer, nicht zuletzt mit Blick auf die Zeitbezogenheit von Annoncen im Zusammenhang mit Events, in angemessenem Umfang berücksichtigen, insbesondere durch entsprechende Vorabinformationen hinsichtlich vorgenannter Maßnahmen.

2.4       Die Regelungen in § 8 bleiben unberührt.

 

§ 3       Registrierungspflicht, persönlicher Bereich und Löschung eines Nutzerkontos

3.1       Die Nutzung von www.ticketbande.domain durch vertragliche Nutzer erfordert eine vorherige – kostenlose – Registrierung auf der Plattform. Die dabei seitens TB abgefragten Daten sind vom vertraglichen Nutzer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Änderung von Daten (etwa nach einem Umzug) hat der vertragliche Nutzer, so lange er  (noch) auf www.ticketbande.domain aktiv ist, umgehend zu aktualisieren. Pro Nutzer darf lediglich ein Nutzerkonto erstellt werden; selbiges ist nicht übertragbar.

3.2       Weiter besteht für den Nutzer die Möglichkeit, Zugriff auf einen persönlichen Bereich zu erhalten und dort seine Einstellungen zu verwalten. Dieser Bereich wird mittels eines durch den Nutzer selbst festzulegenden (d.h. im Rahmen der technischen Vorgaben frei wählbaren) Nutzernamens (für den z.B. auch eine gültige Email-Adresse gewählt werden kann) sowie Passworts gesichert.

3.3       Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die in § 3.2 genannten Zugangsdaten gegen Kenntniserlangung durch Dritte und somit vor eventuellem Missbrauch zu schützen. TB steht es frei, Nutzerkonten zu löschen, wenn diese für einen längeren Zeitraum als 12 (zwölf) Monate nicht genutzt worden sind; während der Laufzeit einer kostenpflichtigen Annonce beginnt vorgenannte Frist jedoch nicht anzulaufen. Nach dem Löschen eines Nutzerkontos aus vorgenanntem Grund besteht für den Nutzer grundsätzlich die Möglichkeit, ein neues Konto einzurichten. Die fristunabhängige Löschung eines Nutzerkontos – wie auch die verweigerte Neuerrichtung eines solchen – wie auch ggfs. die dauerhafte Sperrung eines Nutzers aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. § 3.4 Satz gilt dann entsprechend.

3.4       Ein Nutzer selbst kann sein Konto jederzeit löschen; für einen zu diesem Zeitpunkt in Verbindung mit einem Nutzungsvertrag ggfs. bereits entstandenen Anspruch auf Nutzungsvergütung auf Seiten von TB bleibt dies ohne Auswirkung, es sei denn, der vertragliche Nutzer weist nach, dass in diesem Fall ein Schaden (insbesondere eine Verdiensteinbuße für TB) entweder überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe (als die reguläre Nutzungsvergütung) entstanden ist. Im letzteren Fall schuldet der vertragliche Nutzer dann nur diesen geringeren Teil als Vergütung. Die oben unter A. genannten Rechte des Nutzers, der zugleich Verbraucher ist, bleiben unberührt.

 

§ 4       Erstellen von Annoncen, Veröffentlichung, Laufzeiten, Änderungen, Verfügbarkeit und Löschung von Annoncen

4.1       Annoncenfläche im Bereich der online Plattform www.ticketbande.domain kann der vertragliche Nutzer für Zwecke eines umstandsbedingten Ticketverkaufs – der generell lediglich für Verbraucher anerkannt wird – von TB auf Zeit zur Verfügung gestellt erhalten. Hierfür ist der Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrags erforderlich. Die Dauer der Annonce (d.h. deren Verfügbarkeit, Auffindbarkeit etc. auf www.ticketbande.domain) ist generell begrenzt auf die Zeitspanne vom Zustandekommen eines entsprechenden Vertrags bis zum Datum des Events, längstens jedoch auf 6 (sechs) Monate (nachfolgend insgesamt: „Enddatum“). Hat das Event bis zum Zeitpunkt des Enddatums noch nicht stattgefunden, ist eine einmalige Verlängerung der Annonce möglich (nachfolgend: „Verlängerung“); Satz 4 gilt dann entsprechend. Die Freischaltung der Annonce erfolgt grundsätzlich 14 Tage nach deren Buchung durch den vertraglichen Nutzer. Verlangt letzterer jedoch von TB, dass die Annonce eher freigeschaltet wird, etwa bereits in zeitlicher Nähe zur Buchung, so wird TB diesem Wunsch im Rahmen der technischen Möglichkeiten entsprechen. Pro Annonce dürfen maximal 2 (zwei) Tickets angeboten werden, und zwar ausschließlich ohne Gewinnaufschlag, d.h. lediglich zum sog. Originalpreis.

4.2       Der vertragliche Nutzer hat im persönlichen Nutzerbereich Zugriff auf seine Annonce(n) und kann diese dort auch (kostenlos) ändern. Für die Gestaltung der Anzeige stellt TB über www.ticketbande.domain diverse textliche wie graphische Möglichkeiten zur Verfügung. Ebenso ist es dem vertraglichen Nutzer möglich, seine Anzeige vorübergehend zu deaktivieren oder gänzlich zu löschen. Um die Annoncen auf www.ticketbande.domain für sämtliche Nutzer möglichst aktuell zu halten, wird der vertragliche Nutzer zudem ersucht, seine Annonce zu löschen, sobald er nicht mehr Eigentümer des Tickets ist oder sonst seine Möglichkeit entfallen ist, einen eventuellen Ticketvertrag auch erfüllen zu können. Eine Erstattung der gem. Nutzungsvertrag gegenüber TB ggfs. geschuldeten Vergütung für die zeitlich überlassene Annoncenfläche erfolgt in all diesen Fällen jedoch nicht, es sei denn, der vertragliche Nutzer weist nach, dass in diesem Fall ein Schaden (insbesondere eine Verdiensteinbuße für TB) entweder überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe (als die reguläre Nutzungsvergütung) entstanden ist. Im letzteren Fall schuldet der vertragliche Nutzer dann nur diesen geringeren Teil als Vergütung. Weiterhin wird klargestellt, dass das Nichtzustandekommen eines Ticketvertrags oder dessen Nichterfüllung dem vertraglichen Nutzer keinen Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der ggfs. entstandenen Nutzungsvergütung gewährt, weil die Verwirklichung dieser Zielsetzung einzig und allein in der Risikosphäre des vertraglichen Nutzers selbst liegt.

4.3       TB ist berechtigt, Annoncen eines vertraglichen Nutzers aus wichtigem Grund zu löschen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei einem Verstoß des vertraglichen Nutzers gegen § 6.2 oder gegen gesetzliche Vorschriften vorliegen; für den eventuellen Anspruch von TB auf Nutzungsvergütung gilt in diesen Fällen § 4.2 Satz 5 und 6 entsprechend.

4.4       Die oben unter A. genannten Rechte des Nutzers, der zugleich Verbraucher ist, bleiben unberührt.

 

§ 5       Kostenlose und kostenpflichtige Nutzung, Preise, Fälligkeit, Zahlungsarten

5.1       Die Inanspruchnahme der Annoncenfläche im Sinne von § 4 ist für den Nutzer, der zugleich Verbraucher ist, kostenlos. Kostenpflichtig sind lediglich bestimmte, vom vertraglichen Nutzer ggfs. hinzugebuchte Kategorienmerkmale (etwa eine besonders auffällige Aufmachung oder exponierte Platzierung der Annonce, nachfolgend „Sonderleistungen“),soweit TB-seitig angeboten. Auf eine entsprechende Vergütungspflicht dieser Art weist TB im Rahmen der Aufgabe einer Annonce ausdrücklich hin. Klargestellt wird, dass es dem Nutzer vollkommen freisteht, ob er Sonderleistungen in Anspruch nimmt oder nicht.

5.2       Die nach 5.1 ggfs. entstehende Vergütung ist mit dem Abschluss des Nutzungsvertrags verdient und fällig mit Freischaltung der Annonce, jedoch nicht bevor dem vertraglichen Nutzer auch eine entsprechende Rechnung zugegangen ist; dabei kann es sich auch um eine elektronische, per E-Mail übermittelte Rechnung handeln. Dem vertraglichen Nutzer werden zur Bewirkung der Zahlung verschiedene Möglichkeiten angeboten, wobei jederzeit sichergestellt ist, dass im Rahmen der Buchung der Annonce zumindest eine zumutbare Zahlungsvariante zur Verfügung steht, die für den vertraglichen Nutzer kostenlos ist. Der vertragliche Nutzer kann seine Zahlungspflicht aus dem Nutzungsvertrag jedenfalls erfüllen durch Zahlung mittels Kreditkarte, (bargeldlose) Vorkasse oder via SEPA-Lastschriftverfahren. Die Kosten eventueller Rücklastschriften (z.B. mangels Kontodeckung) hat der vertragliche Nutzer zu tragen, mit Ausnahme solcher Fälle, in denen er den gescheiterten Einzug nicht zu vertreten hat bzw. nachweisen kann, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Im letzteren Fall ist der vertragliche Nutzer gegenüber TB dann nur in Höhe dieses geringeren Teils erstattungspflichtig.

5.3       Die oben unter A. genannten Rechte des Nutzers, der zugleich Verbraucher ist, bleiben unberührt.

 

§ 6       Allgemeine Risikohinweise zum Thema Tickets und Events, Zutrittsberechtigung zu Events und deren mögliche Verweigerung, (weitere) Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Annoncierung von Tickets auf www.ticketbande.domain, Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern

6.1       Tickets für Events werden von den jeweiligen Veranstaltern im Regelfall entweder als nicht-personalisierte Tickets oder als personalisierte Tickets auf den Markt gebracht. Während bei den ersteren auch von Veranstalterseite ohne weiteres eine freie Zirkulation, Weiterverkauf oder sonstige Drittverwendung der Tickets zugelassen wird, verwenden die Veranstalter bei letzteren häufig unterschiedliche Mittel und (vertragliche) Gestaltungsinstrumente (nachfolgend: „Event-AGB“),um die weitere Zirkulation / Umpersonalisierung von personalisierten Tickets (auf andere Personen als den Ersterwerber) zu begrenzen, zu erschweren oder teilweise sogar unmöglich zu machen. Dies gilt nicht zuletzt dann, wenn verkaufsbereiter Ticketbesitzer und / oder ankaufswilliger Ticketnachfrager sich für die beabsichtige Transaktion und / oder deren Vorbereitung kommerzieller Leistungen Dritter bedienen. Letztlich kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass selbst auf eine Dienstleistung wie jene von TB, welche vorgenannten Personen lediglich eine Plattform / WWW-basierte Annoncenfläche für Ticket-Angebote zur Verfügung stellt, ohne selbst Partei der Ticketverträge als solcher zu werden, von Veranstalterseite mit Restriktionen reagiert wird.

6.2       Zur möglichst weitgehenden Vermeidung von Nachteilen für andere Nutzer (etwa in Form des veranstalterseitig untersagten Zutritts zum Event) oder auch für TB, ist der (vertragliche) Nutzer daher verpflichtet, über www.ticketbande.domain nur solche Tickets zum Verkauf / Tausch anzubieten, die entweder nicht personalisiert sind oder bei denen nach den jeweiligen Event-AGB eine Umpersonalisierung der Tickets auch dann statthaft ist, wenn sich der (vertragliche) Nutzer für die Suche nach einer Umpersonalisierungspartei / eines Abnehmers einer Plattform wie jener von TB / www.ticketbande.domain bedient.

6.3       Gleichwohl ergeht hiermit an alle Nutzer der allgemeine Hinweis, dass hinsichtlich der von ihnen in eigener Verantwortung zu tätigenden, umstandsbedingten Ticketverkäufe ein verbleibendes Risiko im Sinne eines möglichen Verstoßes gegen Event-AGB nicht ausgeschlossen werden kann. Eventuell kann ein Veranstalter nämlich auch einen solchen Verkauf für rechtsunwirksam halten oder diesen jedenfalls so behandeln (noch ungeachtet der Frage, ob er bei dieser Vorgehensweise tatsächlich „im Recht“ ist); Folgen davon können etwa das veranstalterseitige Einfordern einer Vertragsstrafe oder der verweigerte Zutritt zu einem Event sein.

 

§ 7       Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des vertraglichen Nutzers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 8       Haftungsbegrenzung

8.1       TB haftet Nutzern auf Schadensersatz (oder Aufwendungsersatz),und zwar unabhängig von der Rechtsnatur (insbesondere der konkreten Anspruchsgrundlage) sowie der Art und des Umfangs (Schadensersatz statt der Leistung, Verzugsschaden, Begleitschaden, Folgeschaden etc.) des geltend gemachten Anspruchs, nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern:

(a)        der Nutzer Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TB beruhen;

(b)        eine übernommene Garantie oder schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht durch TB verletzt worden ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen des vertraglichen Nutzers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Zu diesen Pflichten gehören auch jene, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der vertragliche Nutzer vertraut hat oder vertrauen darf;

(c)        ein schuldhaftes Verhalten von TB zur einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers führt;

(d)        eine zwingende Haftung von TB nach ProdHG begründet ist.

Entsprechendes Verschulden der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TB ist TB zuzurechnen.

8.2       In den Fällen (b) von § 8.1 ist die Haftung von TB jedoch – falls das Verschulden unterhalb der Ebene grober Fahrlässigkeit liegt – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Zugleich ist dann die Verjährungsfrist auf 1 Jahr begrenzt, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8.3       Im Übrigen – d.h. für Konstellationen außerhalb der oben in § 8.1 (a) bis (d) geregelten Fälle – ist eine Haftung von TB auf Schadens- / Aufwendungsersatz ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TB.

8.4       Eine Veränderung der Beweislast zulasten des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen zu §§ 8.1 – 8.3 nicht verbunden.

 

§ 9       Freistellung

Der vertragliche Nutzer stellt TB von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von ersterem aufgegebene Annonce (insbesondere deren Inhalt),des dadurch ermöglichten oder auf ihrer Basis abgeschlossenen Rechtsgeschäfts oder wegen der sonstigen Art der Nutzung der Dienste von www.ticketbande.domain durch diesen gegen TB geltend machen. Solche Ansprüche auf Freistellung umfassen u.a. auch die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung durch TB (insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe). Der Freistellungsanspruch von TB entfällt, soweit Rechtsverletzungen in Rede stehen, die der vertragliche Nutzer nicht zu vertreten hat. Eine Veränderung der Beweislast zulasten des vertraglichen Nutzers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

 

§ 10     Datenschutz und Datenverarbeitung

10.1     TB bearbeitet die personenbezogenen Daten des vertraglichen Nutzers unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die persönlichen Daten des vertraglichen Nutzers werden von TB in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Anderen Nutzern werden die realen (personenbezogenen) Daten des jeweiligen (vertraglichen) Nutzers nur auf Anfrage und bei gleichzeitigem Nachweis eines zwischen ihnen zustande gekommenen Ticketvertrages zwecks deren erleichterter Abwicklung zur Verfügung gestellt, falls eine entsprechende Nachfrage durch den Nutzer beim vertraglichen Nutzer nicht innerhalb angemessener Zeit beantwortet worden ist.

10.2     Sofern der (vertragliche) Nutzer ausdrücklich eine entsprechende Zustimmung erteilt, ist TB sowie ggfs. deren Co-Branding-Partner, von dessen Website der vertragliche Nutzer www.ticketbande.domain aufgesucht hat, darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des vorgenannten Nutzers, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von www.ticketbande.domain zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom (vertraglichen) Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

10.3     Kreditkartendaten sowie Kontodaten werden nicht verarbeitet oder gespeichert und auch keinen Dritten zugänglich gemacht. Sämtliche Bestell- und Bezahltransaktionen sind SSL verschlüsselt.

 

§ 11     Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel und Sonstiges

11.1     Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände – vorbehaltlich nachstehender Regelungen in Absatz 11.2 – bleiben jedoch unberührt.

11.2     Für sämtliche Streitigkeiten in Bezug auf oder in Zusammenhang mit Nutzungsverträgen – einschließlich lediglich angebahnter Vertragsverhältnisse – sind national wie international ausschließlich die Gerichte der Niederlande zuständig. Örtlich sind in diesem Fall allein die im Gerichtsbezirk für Landgraaf belegenen Gerichte zuständig. TB steht es jedoch frei, den (vertraglichen) Nutzer auch an dessen Wohnsitz zu verklagen. Vorstehendes (11.2) gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass dem Nutzer das Recht verbleibt, (auch) andere als die im 4. Abschnitt der EG Verordnung Nr. 44 / 2001 angeführten Gerichte anzurufen.

11.3     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend: „BRD“),jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen der (vertragliche) Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der BRD hat, dann jedoch mit der Maßgabe, dass die Anwendung deutschen Rechts solche Bestimmungen am Ort von dessen gewöhnlichem Aufenthalt nicht verdrängen soll, die dessen Schutz bezwecken und von denen nach dem dortigen Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

11.4     Im Falle eventueller Unklarheiten, Inkonsistenzen oder Widersprüche zwischen dieser (deutschen) Version der AGB von TB für die Nutzung von www.ticketbande.domain und eventuell bestehenden anderssprachlichen Fassungen ist die deutsche Version maßgebend. Bis auf weiteres steht für den Abschluss von Nutzungsverträgen lediglich die deutsche Sprache zur Verfügung.

11.5     Sollten bei Verträgen zwischen TB und (vertraglichen) Nutzern, deren Bestandteil diese AGB durch entsprechende Einbeziehung werden, einzelne oder mehrere ihrer Bestimmungen oder Teile davon jenseits des Regelungsgehalts dieser AGB unwirksam sein oder werden, und zwar aus an-deren Gründen als jenen der §§ 305 – 310 BGB, so soll davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. ihrer Teile nicht berührt werden; vielmehr sind TB und (vertraglicher) Nutzer in diesen Fällen verpflichtet, an einer Neuregelung mitzuwirken, welche den wirtschaftlichen Absichten der betroffenen Bestimmungen / ihrer Teile so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt für den Fall ergänzungsbedürftiger Vertragslücken. § 306 BGB bleibt unberührt.